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15. März 2005 / XIX
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Vereinigter Damenplatzgerinnen Verein VDPV

Reglement

1. Sinn und Zweck

Zur Pflege der Kamaradschaft und zur Förderung des Platzgersports, haben sich die Platzgerinnen gesamt schweizerisch zu einem Verein zusammengeschlossen, in einer sepraten Kategorie, um an den jährlich stattfindenden Festen teilzunehmen

2. Teilnahmen

Die dem VDPV gemeldeten Damen nehmen an folgenden Anlässen teil:

  • BMPV Fest
  • EOPV Fest
  • BOPV Fest
  • KBPV Meisterschaft
  • KBPV Fest

Die Teilnahme an den UV-Anlässen ist obligatorisch, für den jeweils in der entsprechenden Region stattfindenden Wettkampf. Massgebend ist die Zugehörigkeit des Stammklubs.

(Beispiel: Mitglied im PC Jegenstorf = BMPV-Region also: BMPV Fest obligatorisch).

Das KBPV Fest ist für sämtliche Mitgliederinnen obligatorisch

Jährlich finden folgende Feste im Turnus statt:

  1. Damen Einzelcup
  2. Damen Vierplatz
  3. Freundschafts-Wettspiele

Die Teilnahme an sämtlichen Anlässen ist nicht obligatorisch, aber wünschenswert.

Nur dem VDPV gemeldete Platzgerinnen können an den offiziellen PC Festen teilnehmen

3. Wurfprogramm

  1. Sektion (Damen Einzel) 10 Würfe Kranzauszeichnung ab 870 Pkt. AHV, IV, B ab 850 Pkt.
    KBPV-Fest ab 880 Pkt. AHV, IV, B ab 860 Pkt.
  2. Gruppe (Damen Einzel) 5 Würfe Kranzauszeichnung ab 450 Pkt. AHV, IV, B ab 440 Pkt.
  3. Ehrengaben: 5 Passen à 5 Würfe oblig. KBPV: 5 Passen à 4 Würfe (Nachdoppel an den UV-Festen und Kant. Meisterschaft möglich
  4. Meisterschaft: 30 Würfe Kranzauszeichnung 2650 Pkt. (3x) 2700 Pkt. ab 4. Mal gemäss Reglement KBPV.
  5. Ein evtl. Jubiläumsstich darf immer erst am Ende des Programmes geworfen werden.

Programmbeginn: 3 Probe Würfe obligatorisch. Sektion, Gruppe, Ehrengabe an den UV-Festen nach vorgeschriebenem Reglement

4. Messen und Schreiben

Für das Messen und Schreiben an den offiziellen Anlässen ist der VDPV in eigener Regie zuständig. Jede Werferin wird pro Saison für ein ganzes Wochenende zum "Arbeiten" (Messen u. Schreiben) eingeteilt und aufgeboten. Für die Organisation ist die jeweilige Festbetreuerin (aus dem Vorstand) zuständig. Gegenseitige Unterstützung und Mithilfe selstverständlich.

Das Messen u. Schreiben von Klubkameradinnen ist nicht gestattet; das Häckeln erwünscht.

Nichterscheinen wird mit einer Busse von Fr. 25.- pro Person belegt.

5. Schreibregeln

Die Schreiberin quittiert den gemeldeten Wurf und trägt diesen mit dem Stempel in das Schiessbüchlein ein. Die Schreiberin meldet der Werferin das Ende eines Stichs oder einer Passe. Korrekturen an bereits gestempelten Würfen dürfen nur von der zuständigen Festbetreuerin vorgenommen werden. Die Platzgerin ist bei Stichwechsel für klare und deutliche Meldung, vor Schussabgabe, verantwortlich.

6. Messregeln

  1. Das Messer wird am nächsten Punkt der Platzge zum Schwirren gesteckt. Die Platzge wird dort gemessen wo sie liegt.
  2. Gemessen wird immer vom Schwirren zum Messer und zwar unmittelbar über dem Lehm.
  3. Die Messerin meldet sen Wurf laut und deutlich und wartet die Rückmeldung der Schreiberin ab.
    Achtung: Korrekte Rückmeldung durch die Schreiberin muss verlangt werden.
  4. Anschliessend ist das Ries für den nächsten Wurf frei.
  5. Achtung: Es wird auf 1 Meter ausgemessen, auch ausserhalb des Ries.
    Aufrunden/Abrunden: 90,5 = 91 Punkte 90,4 = 90 Punkte

Korrektes und faires Messen ist selbstverständlich und darf unter Platzgerinnen vorausgesetzt werden. Die "Häcklerin" darf, wenn nötig die Messerin auf "Messfehler" aufmerksam machen.

7. Unterverbands-Feste

Es sind dies: BMPV, EOPV, BOPV Feste

Sektion Gruppe, Ehrengaben evtl. Zusatzstich alles Einzelwertungen.

Der durchführende Verein stellt je 1-3 Preise zur Auszeichnung der Höchstresultate in der Sektion und Gruppe zur Verfügung. Die Ehrengabenpreise (mit 1/3) stellt der durchführende Verein. Auf Wunsch eines Vereins, übernimmt der Vorstand deren Besorgung, Kosten jedoch zu Lasten des durchführenden Klubs.

Kranzauszeichnung:Sektion870 Pkt. AHV, IV, B ab 850 Pkt.
 Gruppe450 Pkt. AHV, IV, B ab 440 Pkt.

Bei gleichen Resultaten in Sektion, Gruppe und Jubiläumsstich usw. entscheiden die 100er od. der nächsthöhere Schuss. Bei den Ehrengaben entscheidet die nächsthöchste Passe, evtl. die zweit od. drittbeste Passe.

8. KBPV-Meisterschaft

Die Teilnahme an der Meisterschaft ist für alle Mitgliederinnen freiwillig.

Die Wurfordnung ist vorgegeben:

3 Probe, 30 Schuss Meisterschaft, anschliessend 5 Passen Ehrengaben à 5 Schuss.

Auszeichnungen:

Die drei höchsten Meisterschaftsresultate werden mit einem Spezialpreis ausgezeichnet.

Kranzresultate:3x2650 = Diplom
 3x2700 = Silbermedaille
 3x2700 = Goldmedaille
  2700 Zinnkännli Gewinnerin

9. KBPV-Fest

Das Kantonale PC Fest ist für alle Mitgliederinnen obligatorisch.

Es findet alljährlich turnusgemäss (1x Emmental, 1x Oberland, 1x Mittelland) statt

Die Wurfordnung ist vorgegeben:3 Probe, 10 Sektion, 5 Passen à 4 Wurf Ehrengaben.

Kranzresultate:Sektion880 Pkt. AHV, IV, B ab 860 Pkt.
 Gruppe450 Pkt. AHV, IV, B ab 440 Pkt.

10. Damen Einzelcup

Alljährlich im April/Mai findet ein Einzelcup der Damen statt.

Siehe separates Reglement.

11. Freundschafts-Wettspiele

Nach separatem Reglement.

13. Schlussbestimmungen

Die Fest Ausschreibungen und die Anmeldeunterlagen mit Einzahlungsschein werden allen Vereinen mit aktiven Platzgerinnen zugestellt. Die vorherige Anmeldungen sowie die Einzahlungen auf das Konto des durchführenden Vereins ist obligatorisch. Es sollte Damen/Herren getrennt erfolgen. Zusätzlich erfolgt die Ausschreibung im Platzgersport. Die gesamten Kosten, die bei der Durchführung eines Festes entstehen, gehen zu Lasten des durchführenden Vereins.

Die Sektions- und Gruppenresultate müssen im Rechnungsbüro verglichen werden. Ansonsten können keine Reklamationen mehr angenommen werden.

Rückerstattung des Einsatzes:

Bei Krankheit oder Unfall kann der Einsatz für die Sektion und Gruppe zurückgefordert werden. Ein Arztzeugnis ist vorzuweisen. Das Büchlein und die Ehrengaben werden nicht zurückbezahlt.

Vorfälle, die während dem Fest festgestellt oder bekannt werden, sollten nach Möglichkeit von der zuständigen Delegierten an Ort und Stelle erledigt werden.

Es wird vorausgesetzt, dass Ihr Auftreten dem Platzgersport Ehre macht und den guten Ruf bestätigt.
Im weiteren lautet auch unser Motto "Wir wollen fairen Sport und faire Sportlerinnen".

Dieses Reglement ersetzt alle bisherigen Reglemente und Beschlüsse und tritt nach Genehmigung durch die Generalversammlung des VDPV in Kraft.

Die Präsidentin Die Sekretärin
Erika Hofer Uschi Zbinden

Bern, 27.1.2001.UZ