Vereinigter Damenplatzgerinnen Verein VDPV
Reglement
1. Sinn und Zweck
Zur Pflege der Kamaradschaft und zur Förderung des Platzgersports, haben sich die Platzgerinnen gesamt schweizerisch zu einem Verein zusammengeschlossen, in einer sepraten Kategorie, um an den jährlich stattfindenden Festen teilzunehmen
2. Teilnahmen
Die dem VDPV gemeldeten Damen nehmen an folgenden Anlässen teil:
- BMPV Fest
- EOPV Fest
- BOPV Fest
- KBPV Meisterschaft
- KBPV Fest
Die Teilnahme an den UV-Anlässen ist obligatorisch, für den jeweils in der entsprechenden Region stattfindenden Wettkampf. Massgebend ist die Zugehörigkeit des Stammklubs.
(Beispiel: Mitglied im PC Jegenstorf = BMPV-Region also: BMPV Fest obligatorisch).
Das KBPV Fest ist für sämtliche Mitgliederinnen obligatorisch
Jährlich finden folgende Feste im Turnus statt:
- Damen Einzelcup
- Damen Vierplatz
- Freundschafts-Wettspiele
Die Teilnahme an sämtlichen Anlässen ist nicht obligatorisch, aber wünschenswert.
Nur dem VDPV gemeldete Platzgerinnen können an den offiziellen PC Festen teilnehmen
3. Wurfprogramm
- Sektion (Damen Einzel) 10 Würfe Kranzauszeichnung ab 870 Pkt. AHV, IV, B ab 850 Pkt.
KBPV-Fest ab 880 Pkt. AHV, IV, B ab 860 Pkt.
- Gruppe (Damen Einzel) 5 Würfe Kranzauszeichnung ab 450 Pkt. AHV, IV, B ab 440 Pkt.
- Ehrengaben: 5 Passen à 5 Würfe oblig. KBPV: 5 Passen à 4 Würfe (Nachdoppel an den UV-Festen und Kant. Meisterschaft möglich
- Meisterschaft: 30 Würfe Kranzauszeichnung 2650 Pkt. (3x) 2700 Pkt. ab 4. Mal gemäss Reglement KBPV.
- Ein evtl. Jubiläumsstich darf immer erst am Ende des Programmes geworfen werden.
Programmbeginn: 3 Probe Würfe obligatorisch. Sektion, Gruppe, Ehrengabe an den UV-Festen nach vorgeschriebenem Reglement
4. Messen und Schreiben
Für das Messen und Schreiben an den offiziellen Anlässen ist der VDPV in eigener Regie zuständig. Jede Werferin wird pro Saison für ein ganzes Wochenende zum "Arbeiten" (Messen u. Schreiben) eingeteilt und aufgeboten. Für die Organisation ist die jeweilige Festbetreuerin (aus dem Vorstand) zuständig. Gegenseitige Unterstützung und Mithilfe selstverständlich.
Das Messen u. Schreiben von Klubkameradinnen ist nicht gestattet; das Häckeln erwünscht.
Nichterscheinen wird mit einer Busse von Fr. 25.- pro Person belegt.
5. Schreibregeln
Die Schreiberin quittiert den gemeldeten Wurf und trägt diesen mit dem Stempel in das Schiessbüchlein ein. Die Schreiberin meldet der Werferin das Ende eines Stichs oder einer Passe. Korrekturen an bereits gestempelten Würfen dürfen nur von der zuständigen Festbetreuerin vorgenommen werden. Die Platzgerin ist bei Stichwechsel für klare und deutliche Meldung, vor Schussabgabe, verantwortlich.
6. Messregeln
- Das Messer wird am nächsten Punkt der Platzge zum Schwirren gesteckt. Die Platzge wird dort gemessen wo sie liegt.
- Gemessen wird immer vom Schwirren zum Messer und zwar unmittelbar über dem Lehm.
- Die Messerin meldet sen Wurf laut und deutlich und wartet die Rückmeldung der Schreiberin ab.
Achtung: Korrekte Rückmeldung durch die Schreiberin muss verlangt werden.
- Anschliessend ist das Ries für den nächsten Wurf frei.
- Achtung: Es wird auf 1 Meter ausgemessen, auch ausserhalb des Ries.
Aufrunden/Abrunden: 90,5 = 91 Punkte 90,4 = 90 Punkte
Korrektes und faires Messen ist selbstverständlich und darf unter Platzgerinnen vorausgesetzt werden. Die "Häcklerin" darf, wenn nötig die Messerin auf "Messfehler" aufmerksam machen.
7. Unterverbands-Feste
Es sind dies: BMPV, EOPV, BOPV Feste
Sektion Gruppe, Ehrengaben evtl. Zusatzstich alles Einzelwertungen.
Der durchführende Verein stellt je 1-3 Preise zur Auszeichnung der Höchstresultate in der Sektion und Gruppe zur Verfügung. Die Ehrengabenpreise (mit 1/3) stellt der durchführende Verein. Auf Wunsch eines Vereins, übernimmt der Vorstand deren Besorgung, Kosten jedoch zu Lasten des durchführenden Klubs.
| Kranzauszeichnung: | Sektion | 870 Pkt. AHV, IV, B ab 850 Pkt. |
| | Gruppe | 450 Pkt. AHV, IV, B ab 440 Pkt. |
Bei gleichen Resultaten in Sektion, Gruppe und Jubiläumsstich usw. entscheiden die 100er od. der nächsthöhere Schuss. Bei den Ehrengaben entscheidet die nächsthöchste Passe, evtl. die zweit od. drittbeste Passe.
8. KBPV-Meisterschaft
Die Teilnahme an der Meisterschaft ist für alle Mitgliederinnen freiwillig.
Die Wurfordnung ist vorgegeben:
3 Probe, 30 Schuss Meisterschaft, anschliessend 5 Passen Ehrengaben à 5 Schuss.
Auszeichnungen:
Die drei höchsten Meisterschaftsresultate werden mit einem Spezialpreis ausgezeichnet.
| Kranzresultate: | 3x | 2650 = Diplom |
| | 3x | 2700 = Silbermedaille |
| | 3x | 2700 = Goldmedaille |
| | | 2700 Zinnkännli Gewinnerin |
9. KBPV-Fest
Das Kantonale PC Fest ist für alle Mitgliederinnen obligatorisch.
Es findet alljährlich turnusgemäss (1x Emmental, 1x Oberland, 1x Mittelland) statt
Die Wurfordnung ist vorgegeben:3 Probe, 10 Sektion, 5 Passen à 4 Wurf Ehrengaben.
| Kranzresultate: | Sektion | 880 Pkt. AHV, IV, B ab 860 Pkt. |
| | Gruppe | 450 Pkt. AHV, IV, B ab 440 Pkt. |
10. Damen Einzelcup
Alljährlich im April/Mai findet ein Einzelcup der Damen statt.
Siehe separates Reglement.
11. Freundschafts-Wettspiele
Nach separatem Reglement.
13. Schlussbestimmungen
Die Fest Ausschreibungen und die Anmeldeunterlagen mit Einzahlungsschein werden allen Vereinen mit aktiven Platzgerinnen zugestellt. Die vorherige Anmeldungen sowie die Einzahlungen auf das Konto des durchführenden Vereins ist obligatorisch. Es sollte Damen/Herren getrennt erfolgen. Zusätzlich erfolgt die Ausschreibung im Platzgersport. Die gesamten Kosten, die bei der Durchführung eines Festes entstehen, gehen zu Lasten des durchführenden Vereins.
Die Sektions- und Gruppenresultate müssen im Rechnungsbüro verglichen werden. Ansonsten können keine Reklamationen mehr angenommen werden.
Rückerstattung des Einsatzes:
Bei Krankheit oder Unfall kann der Einsatz für die Sektion und Gruppe zurückgefordert werden. Ein Arztzeugnis ist vorzuweisen. Das Büchlein und die Ehrengaben werden nicht zurückbezahlt.
Vorfälle, die während dem Fest festgestellt oder bekannt werden, sollten nach Möglichkeit von der zuständigen Delegierten an Ort und Stelle erledigt werden.
Es wird vorausgesetzt, dass Ihr Auftreten dem Platzgersport Ehre macht und den guten Ruf bestätigt. Im weiteren lautet auch unser Motto "Wir wollen fairen Sport und faire Sportlerinnen".
Dieses Reglement ersetzt alle bisherigen Reglemente und Beschlüsse und tritt nach Genehmigung durch die Generalversammlung des VDPV in Kraft.
| Die Präsidentin | | Die Sekretärin |
| Erika Hofer | | Uschi Zbinden |
Bern, 27.1.2001.UZ
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